Soul flow Yoga by Yvonne

Every body is a yoga body

Was sonst noch wichtig ist

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand:

Die AGBs von Soul flow Yoga gelten für die Teilnahme an allen von mir angebotenen Kursen  (Workshops, Trainings) und Dienstleistungen (Gruppen- und Einzelunterricht) – nachfolgend zusammenfassend als Kurse bezeichnet – nach Maßgabe des zwischen Soul flow Yoga und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages bzw. Unterrichtsvereinbarung. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.


§2 Anmeldung – Vertragsschluss:

Der Vertrag kommt über Schriftverkehr (e-Mail, PN) oder persönlich zustande und ist mit der Bestätigung verbindlich und rechtsgültig. Der abgeschlossene Vertrag gewährt dem Teilnehmer erst nach Zahlung das Recht, die im Vertrag geregelten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dieser Anspruch ist nicht auf eine dritte Person übertragbar. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der Unterrichtsvereinbarung.


§3 Zahlungsbedingungen:

Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt im Voraus und ist vor Veranstaltungsbeginn entsprechend des in der Unterrichtsvereinbarung festgelegten Zahlungsziels zu entrichten. In Ausnahmefällen ist auch eine Barzahlung vor Ort möglich. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Die Kursgebühr ist spätestens mit Kursbeginn zu entrichten.


§4 Stornierung gebuchter Workshops, Einzelstunden und Specials: 

Der Teilnehmer kann bis zu 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Veranstalter hat danach Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 50% des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines Attests.

§4.1 Stornierung, Teilnahme laufender Kurse:

Die Anmeldung zu einem laufenden Kurs kann bis zwei Stunden vor Beginn kostenlos abgesagt werden. Bei zu kurzfristiger Absage (unter zwei Stunden) ist Soul Flow Yoga berechtigt die Kursgebühr zu berechnen.


§4.2 Rücktrittsbedingungen für geschlossene Kurse:

Von Teilnehmern versäumte Stunden können nicht nachgeholt oder auf den Nachfolgekurs übertragen werden. Soul Flow Yoga ist bemüht, mögliche Ausweichtermine innerhalb der Kurswoche anzubieten, insofern Stunden rechtzeitig abgesagt werden und die jeweilige Gruppengröße eines Parallelkurses es zulässt.


§4.3 Rücktritt des Veranstalters:

Soul Flow Yoga ist berechtigt, von einem Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei Veranstaltungen, für die nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus nicht von Soul Flow Yoga zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. In solchen Fällen wird eine bereits bezahlte Kursgebühr vollständig zurückerstattet.


§5 Haftung: 

Soul Flow Yoga schließt gegenüber Teilnehmern jegliche Haftung für Verletzungen und gesundheitliche Schädigungen aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Vorsatz beruht. Eine Haftungsausschlusserklärung wird hiermit vom Teilnehmer akzeptiert und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung. Eine Haftung für Sach- und Wertgegenstände wird ebenfalls nicht übernommen.


§6 Änderung des Kursangebots

Soul Flow Yoga steht es frei, Kurstermine in zumutbarer Weise zu ändern. Bei Stundenausfall ist Soul Flow Yoga ersatzpflichtig, d.h. die Stunden werden zeitnah nachgeholt.


§7Widerrufsrecht:

Ein Widerrufsrecht besteht nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Jede Bestellung von solchen Dienstleistungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend und verpflichtet den Teilnehmer zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Dienstleistungen.


§8 Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unserer AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.